Richard Wagner – Kissen-Eklat in Augsburg 1864

Richard Wagner (1813–1883) war öfters in Augsburg. Auf Durchreise. In einer Zeit, in der sein Erscheinen in München bereits Augenrollen verursachte. Auf einer dieser Durchreisen mit Kurzaufenthalt ereignete sich im Augsburger Bahnhof ein Eklat, der vor Gericht endete – ebenfalls in Augsburg.

Damals war Augsburg eine extrem wichtige Umsteigestelle, denn die Züge fuhren noch nicht überall und noch nicht durch. So musste zum Beispiel auch die königliche Familie – wenn sie mit dem Zug nach Hohenschwangau wollte – von München aus kommend in Augsburg umsteigen, um sich dann wieder gen Süden zu bewegen. Im Augsburger Bahnhof befand sich für hohe Herrschaften die gehobene Restauration von Maximilian Seethaler, und darin besondere Räumlichkeiten, in denen diese auch speisen konnten, um sich zu erfrischen, während Züge umgekoppelt oder neu/anders beladen wurden. Zu solchen Gelegenheiten sang die Liedertafel gerne ein Ständchen oder spielte eines der Blasmusikregimenter.

Noble Herrschaften
Augsburger Bahnhof um 1900 © gemeinfrei
Augsburger Bahnhof um 1900 © gemeinfrei

Die Besuche von Königs und Kaisers lassen sich durch entsprechende Hinweise in sieben Augsburger Tageszeitungen, die ich für meine Forschungen zur Stadtgeschichte vom Zeitraum 1746 bis (jetzt) 1884 auf musikalisch-kulturelle Nachrichten untersucht habe, ziemlich lückenlos belegen.

In den 1850er Jahren schaute die musikalische und adelige Welt auf einen Komponisten, der Opern versprach, die so noch nie dagewesen waren: Weder in Aufwand, noch in Länge. Und all das war noch aufregender, weil dieser einen König als Förderer hatte. Genau: Es geht um besagten Richard Wagner und um König Ludwig II. (1845–1886), den sog. Märchenkönig. Und diese wurden sich spinnefeind. Das ist zwar eine andere Geschichte, aber Eskapaden wie die folgende trugen nicht dazu bei, das Verhältnis zwischen den beiden zu verbessern. Im Gegenteil: Als versucht wurde, in München 1865 die Premiere von Wagners Tristan und Isolde auf die Bühne zu bringen (was zunächst durch eine Halserkrankung der Sängerin Malvina Schnorr von Carolsfeld (1825–1904) unmöglich schien), war die Sonne bzw. die Gunst des Königs für Wagner bereits am Sinken.

Richard Wagner – es ‘wagnert’
Wagner und der König. Gemälde von Kurt von Rozynski, 1890 © wikimedia.commons (gemeinfrei)
Wagner und der König. Gemälde von Kurt von Rozynski, 1890 © wikimedia.commons (gemeinfrei)

Jedenfalls wurde im königlich-augsburgerischen Bezirksgericht in jenem Jahr die Causa ‘Rüpel-Wagner’ verhandelt, bei der der Monumentalplastiker Caspar von Zumbusch (1830–1915) am Augsburger Bahnhof im Zug Zeuge geworden war. Hier der ungekürzte Originaltext aus dem Augsburger Tagblatt:

“Vor dem kgl. Bezirksgerichte dahier [Augsburg] wurde gestern Nachmittags eine Verhandlung wegen Amtsehrenbeleidigung gepflogen, welche besonderes Interesse bot, weil die Anklage gegen den berühmten Componisten Richard Wagner gerichtet war, der, in München der Gefeierte des Tages, hier auf der Anklagebank hätte erscheinen sollen. Herr Richard Wagner erschien übrigens nicht, sondern ließ sich durch den königl. Advokaten Hrn. Freitag aus München vertreten. Den Vorsitz führte Hr. Dr. Bezold, kgl. Bezirksgerichtsrath, und als Staatsanwalt fungirte Hr. Frhr. von Stauffenberg, II. Staatsanwalt. Wir wollen in Kürze das Ergebniß der Verhandlung erzählen.

Fröstelnd

Am 24. Aug. 1864 kam Richard Wagner auf seiner Reise von München nach Hohenschwangau zu Sr. Maj. dem König mit dem Eilzuge Morgens hier [Augsburg] an, wo die Wägen gewechselt wurden. Richard Wagner reiste I. Klasse, sein Bedienter, ein Böhme II. Klasse. Beim Aussteigen aus dem Wagen sah R. Wagner den ihm befreundeten Bildhauer Hrn. Zumbusch, und beauftrage sogleich seinen Bedienten, das Billet des Hrn. Zumbusch mit einem Billet erster Klasse zu vertauschen. Als der Bediente wieder auf dem Perron erschien, wurde ihm bedeutet, daß er nicht mitfahren könne, weil das Gepäck, das er in Händen trage, aufgegeben werden müsse. Er trug nämlich Sitzpolster und Decken seines Herrn, die in München nicht beanstandet worden waren.

Der “dumme Mensch”

Der geängstete Bediente rief seinen Herrn, der entriß ihm unwillig das Gepäck und warf es in den Wagen I. Klasse, wo auch Hr. Zumbusch Platz nahm. Da nahte der Bahnhofverwalter Hr. Haug, und behauptete, das Gepäck dürfe nicht in den Wagen, weil es mehr als 10 Pfd. wiege. Wagner kehrte sich nicht weiter um den Protest und warf sich mit dem Ausruf: „Dummer Mensch“ in die Ecke des Wagens. Hr. Haug bestieg hierauf den Wagen, frug Hrn. Wagner um seinen Namen, und sagte ihm, daß er ihn verklagen müße. Wagner erwiederte nichts mehr und der Zug setzte sich in Bewegung. In Bissenhofen wurden die Kissen und Decken nachgewogen, und Wagner mußte 14 Kreuzer nachbezahlen.

Extraservice

Wagner gab in seinem ersten Verhör an, er habe bei seinem Ausruf: „dummer Mensch“ lediglich seinen Bedienten im Auge gehabt, den er mitgenommen, um bequem reisen zu können, und der ihm in Augsburg so viel Unbequemlichkeiten zugezogen habe. Hr. Zumbusch schildert die Scene sehr lebhaft, gibt zu, daß das Benehmen des Beamten so barsch gewesen sei, wie er es bei seinen vielen Reisen noch auf keiner Bahn erlebt habe, und daß die Aeußerung Wagners als Schlußsatz der ganzen Unterredung nach seiner Meinung den Beamten betroffen habe.

Aufgebrummt

Der Bediente des Richard Wagner weiß von der fraglichen Unterredung nichts, weil er sich schleunigst auf seinen Platz begeben habe. In Bissenhofen habe ihn sein Herr wegen seiner Heftigkeit in Augsburg um Verzeihung gebeten; denn sein Herr sei zwar heftig, aber gleich wieder gut. Bei dem Plaidoyer machte der Hr. Staatsanwalt den Milderungsgrund geltend, daß sich Reisende auf der Eisenbahn in einem aufgeregten Zustand zu befinden pflegen, und beantragte eine Geldstrafe von 25 fl. [Gulden]. Der Herr Vertheidiger adoptirte den angeführten Milderungsgrund und fügte noch hinzu, daß leider bei vielen Beamten noch die Meinung herrsche, die Eisenbahn sei ihretwillen und nicht für das Publikum gebaut worden. Er selbst habe schon oft auf Reisen bedauert, keinen Bedienten bei sich gehabt zu haben, indem er ihn sonst als Blitzableiter seines Zornes und der Amtsehrenbeleidigungen benützt haben würde. Gewiß sei es zu weit gegangen, dem Reisenden zuzumuthen, vor Frost blau zu werden und seine Decken aufladen zu lassen, weil sie mehr als 10 Pfund wiegen. Er beantragte Freisprechung, eventuell eine Geldstrafe von 5 bis 10 fl. Das Urtheil lautete auf 25 fl. Strafe und Tragung der Kosten.”*

Fazit

Ob Richard Wagner die Strafe angenommen und bezahlt hat, müsste recherchiert werden. Jedenfalls könnte man durch diese unrühmliche Episode nun eine Tafel im Bahnhof anbringen:

“Hier erboste sich Richard Wagner am 24. August 1864 über ein paar Kissen zu viel”.

 

* Augsburger Tagblatt, No. 167. Sonntag 18. Juni 1865, S. 1434.